Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Unbürokratische Förderung für Produktinnovationen
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist die erste Wahl, wenn Sie nach einem effizienten Förderprogramm für Produktinnovationen suchen.
Wir sind auf das ZIM-Programm spezialisiert. Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Fördermöglichkeiten besprechen – sprechen Sie uns an!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen in verschiedenen Projektformen:
• Einzelprojekte
• Kooperationsprojekte (mit anderen Unternehmen und/oder Hochschulen)
• Netzwerkprojekte
Ziel ist die Entwicklung von Prototypen bis zur Marktreife, ohne zwingend Grundlagenforschung betreiben oder Patente vorweisen zu müssen. Entscheidend sind marktnahe Entwicklungen mit guten Vermarktungschancen sowie positive Effekte auf Arbeitsplätze und Umsatz.
Die Förderung hängt von der Projektform, dem Standort und der Unternehmensgröße ab. In der aktuellen Förderperiode ab Januar 2025 gelten folgende Zuschüsse:
168.000 € – 308.000 € pro Unternehmen
Höchstsatz für kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. € Umsatz oder 10 Mio. € Bilanzsumme) in strukturschwachen Regionen (inkl. aller neuen Bundesländer und Berlin)
Kooperationsprojekte: Jeder Partner erhält eine Förderung, sofern ein innovatives Teilprojekt umgesetzt wird
Maximale Fördersumme pro Gesamtvorhaben: 3 Mio. € (für alle beteiligten Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen)
Köpenicker Allee 114
15366 Hoppegarten
Tel. 030 / 548 007 64
info@bal-con.de
www.bal-con.de
Mit der GRW-Förderung werden in strukturschwächeren Regionen Investitionen zum Errichten, Erweitern oder Diversifizieren einer Betriebsstätte bezuschusst. In Ostdeutschland gehören in der aktuellen Förderperiode bis 31.12.2023 alle Landkreise der Flächenländer dazu, ebenso viele Gebiete in Berlin.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen, die im Sachanlagevermögen aktiviert werden. Dazu zählen die Baukosten für eine neue Produktionshalle oder ein neues Bürogebäude ebenso wie die Anschaffungskosten neuer Maschinen oder auch technische Einbauten, Regale oder Büroausstattung.
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist abhängig von der Region und Unternehmensgröße sowie der Erfüllung besonderer Struktureffekte, z.B. der Schaffung von Ausbildungsplätzen. In Ostbrandenburg können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern eine Förderquote von bis zu 45% erhalten. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen oder eine „besondere Investitionsanstrengung“, welche bei deutlich erhöhten Abschreibungen infolge der Investition als erreicht gilt.
Wir sind auf die GRW-Förderung spezialisiert. Sprechen Sie uns an, dann erörtern wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Fördermöglichkeiten.
Startups und Fördermittel? Ob das passt lässt sich nicht pauschal beantworten. Häufig ist bei der Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln viel Geduld gefragt, zudem erfolgt die Auszahlung von Zuschüssen immer nach dem Prinzip der Kostenerstattung, die Ausgaben müssen also vorfinanziert werden. Deswegen gehen viele Startups lieber erstmal auf Investorensuche. Ihr braucht dafür oder die Beantragung eines Darlehens einen Businessplan? Dann seid ihr hier genau richtig. Mehr dazu findet ihr auf der folgenden Seite "Businesspläne".
Sofern die erste Finanzierung gesichert ist, kann die Nutzung von Fördermitteln natürlich auch für Startups sinnvoll sein. In Brandenburg gibt es mit dem Programm „Gründung Innovativ“ ein spezielles Angebot für Startups in der Seed-Phase. Aber auch das GRW-Programm kann für Startups mit Wachstumsstrategie eine gute Möglichkeit sein, das Kapital zusammenzuhalten.
Zusammen mit Euch können wir dazu eine individuelle Förderstrategie ausarbeiten. In einem kostenlosen Erstgespräch erörtern wir gemeinsam die Möglichkeiten dazu.