KMU, also alle Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme, können für eine Betriebsstätte in Brandenburg ab sofort wieder Zuschüsse für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen BIG-digital, also dem Brandenburger Innovationsgutschein für Digitalisierung, können Digitalisierungsmaßnahmen der Unternehmen mit bis zu 350.000 € gefördert werden. Neben der Umsetzung des Vorhabens im Modul Implementierung, welche mit bis zu 250.000 € gefördert wird, werden die Module Beratung und Schulung mit je 50.000 € bezuschusst. Sofern das Modul Beratung gewählt wird, muss es der Implementierung und Schulung vorgeschaltet sein.
Die Förderquote liegt bei 50%, also können im Modul Implementierung maximal 500.000 € an Kosten angesetzt werden, bei Beratung und Schulung jeweils 100.000 €.
Bei der Implementierung sind (wie bei der alten Richtlinie auch schon) projektbezogene eigene Personalkosten (AN-Brutto + 30% Pauschale für AG-SV und Gemeinkosten), Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie Fremdleistungen (Beratung, Softwareentwicklung, Auftragsforschung) förderfähig.
Zum besseren Verständnis will ich hier ein kurzes Rechenbeispiel in vereinfachter Darstellung für die Implementierung geben:
Eigene Personalkosten: 30 im Projekt förderfähige Personenmonate á 4.000 € AN-Brutto = 120.000 € + 30% Zuschlag = 156.000 €
Fremdleistungen für Beratung und Software-Entwicklung = 100.000 €
Technische Ausrüstung = 30.000 €
Macht zusammen förderfähige Kosten von 286.000 € und bei einer Quote von 50% einen Zuschuss von 143.000 €.
Neben bestimmten Förderausschlüssen richtet sich der Fokus in der aktuellen Förderrunde stärker als bisher darauf, dass es sich um eine Prozess- oder Organisationsinnovation handeln muss. Damit dies bei der Projektplanung entsprechend berücksichtigt wird, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Berater. Sprechen Sie mich gerne an!
Ihr Frank Baldensperger
Stand: Mai 2024