Im ZIM gibt es ab 2025 eine neue Richtlinie. Im Vergleich zur alten hält diese keine grundlegenden Änderungen bereit, abgesehen von der Neuaufteilung der Projektträger. Die Euronorm ist als Projektträger ausgeschieden, die Einzelanträge übernimmt die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Ansonsten bleibt die generelle Förderstruktur erhalten, die Höchstbeträge für die Förderung wurden nach oben angepasst. Zum Beispiel kann bei einem Kooperationsvorhaben ein kleines Unternehmen in den neuen Bundesländern (einschl. Berlin) bei einem (gleich gebliebenen) Fördersatz von 55% eine Förderung von bis zu 308.000 € für sein Teilprojekt erhalten. Dies entspricht förderfähigen Kosten von bis zu 560.000 €, wovon nach wie vor mindestens die Hälfte auf eigene Personalkosten entfallen muss. Die Aufträge an Dritte im Rahmen der FuE-Projekte können nun bis zu 35% der eigenen Personalkosten (vorher 25%) ausmachen.
Einen Überblick über die weiteren Änderungen gibt es auf der ZIM-Homepage unter folgendem Link:
Die Antragstellung wird ab Ende Januar 2025 möglich sein, aktuell werden noch die Antragsformulare überarbeitet. Eine Bewilligung neuer Anträge wird aller Voraussicht nach jedoch erst dann möglich sein, wenn der neue Bundeshaushalt verabschiedet wurde.
Stand: 20.01.2025