Mit der GRW-Förderung werden in strukturschwächeren Regionen Investitionen zum Errichten, Erweitern oder Diversifizieren einer Betriebsstätte bezuschusst. In Ostdeutschland gehören in der aktuellen Förderperiode bis 31.12.2023 alle Landkreise der Flächenländer dazu, ebenso viele Gebiete in Berlin.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen, die im Sachanlagevermögen aktiviert werden. Dazu zählen die Baukosten für eine neue Produktionshalle oder ein neues Bürogebäude ebenso wie die Anschaffungskosten neuer Maschinen oder auch technische Einbauten, Regale oder Büroausstattung.
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses ist abhängig von der Region und Unternehmensgröße sowie der Erfüllung besonderer Struktureffekte, z.B. der Schaffung von Ausbildungsplätzen. In Ostbrandenburg können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern eine Förderquote von bis zu 45% erhalten. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Schaffung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen oder eine „besondere Investitionsanstrengung“, welche bei deutlich erhöhten Abschreibungen infolge der Investition als erreicht gilt.
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